Titulaturen und Anreden
in Deutschland um 1900

Die folgende Zusammenstellung ist entnommen aus: Richard Haenschke et al., Neuestes Gesetzbuch für den praktischen Gebrauch. In vielen Tausend Anmerkungen gemeinverständlich erläutert im Beistand bewährter Praktiker, Bd. 1, Berlin 1904, S. 1025–1039 (Wörter, die im Original gesperrt sind, werden hier kursiv wiedergegeben). Wie andere Briefsteller auch wird sie oft nützliche Dienste geleistet haben. Wer sich als Archivnutzer mit deutschsprachigen Originalkorrespondenzen von Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts auskennt, wird viele der unten genannten Anreden wiedererkennen. Freilich gab es z.T. noch mehr Variationsmöglichkeiten als die hier aufgeführten. Das in formellen Schreiben der Zeit um 1900 noch oft zu findende »Ew.« (in »Ew. Majestät«, »Ew. Magnificenz«, »Ew. Wohlgeboren« usw.) ist übrigens eine alte Abkürzung für »Eure« oder alternativ »Euer«.

Die Aufnahme dieses Abschnitts in einen Rechtsratgeber (als Ausklang des ersten von zwei Bänden, sozusagen auf einer Stufe mit den zuvor kommentierten wichtigsten Gesetzestexten des Deutschen Reiches!) unterstreicht, welch hohe Bedeutung dem korrekten Gebrauch von Höflichkeitsformen (hier im Schriftverkehr) beigemessen wurde und wie viele Feinheiten dabei zu beachten waren. Klar wird nebenbei auch, dass der Bearbeiter keine Ablösung oder auch nur Aufweichung des ausdifferenzierten Systems der Anreden erwartete. Tatsächlich war etwa die briefliche Anredeformel »Ew. Magnifizenz« für Hochschulrektoren noch im dritten Viertel des 20. Jahrhunderts üblich, und gänzlich verschwunden sind solche Stilfragen bis heute nicht (vgl. den seit 1975 mehrfach aktualisierten Ratgeber für Anschriften und Anreden des Bundesinnenministeriums mit Stand von 2016).

 

Titulaturen und Anreden
nach Geburtsrang,
der vorgesetzten Behörden
u. s. w.

 

I. Titulaturen und Anreden nach Geburtsrang.

An einen Kaiser oder König.

Anrede oder Ueberschrift: Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser (König), Allergnädigster Kaiser (König) und Herr!
Im verbindenden Texte: Eure Kaiserliche (Königliche) Majestät oder Allerhöchstdieselben
Als Unterschrift: Allerunterthänigster oder Allerunterthänigst gehorsamst N. N.
Adresse: An Seine Majestät den Deutschen Kaiser, den König von Sachsen, Bayern, Württemberg etc.
In Bayern schreibt man wie vorgeschrieben: An Seine Majestät von Bayern.
In Württemberg einfach: An den König.

An einen kaiserlichen (Königlichen) Kronprinzen oder Prinzen.

Anrede oder Ueberschrift: Durchlauchtigster Kronprinz (Prinz), Gnädigster Prinz und Herr.
Die Gesuche an die Brüder und Söhne des Kaisers werden gewöhnlich: Eure Kaiserliche Hoheit überschrieben.
Im verbindenden Texte: Eure Kaiserliche (Königliche) Hoheit oder Höchstdieselben.
Unterschrift: Unterthänigster.
Adresse: An Seine Kaiserliche (Königliche) Hoheit den Kronprinzen.

An einen Großherzog.

Anrede oder Ueberschrift: Durchlauchtigster Erzherzog, Gnädigster Großherzog und Herr!
Im verbindenden Texte: Eure Königliche Hoheit oder Höchstdieselben.
Unterschrift: Unterthänigster.
Adresse: An Seine Königliche Hoheit den Großherzog von …..

An einen regierenden souverainen Herzog.

Anrede oder Ueberschrift: Durchlauchtigster Herzog, Gnädigster Fürst und Herr!
Im verbindenden Texte: Eure Hoheit oder Höchstdieselben.
Unterschrift: Unterthänigster.
Adresse: An Seine Hoheit den Herzog …. von …. Nichtsouveraine Herzöge bekommen das Prädikat Durchlaucht.

An einen regierenden souverainen Fürsten.

Anrede oder Ueberschrift: Durchlauchtigster Fürst, Gnädigster Fürst und Herr!
Im verbindenden Texte: Eure Durchlaucht, Höchstdieselben.
Unterschrift: Unterthänigster.
Adresse: An Seine Durchlaucht den Fürsten ….. Bei nichtregierenden Fürsten bedient man sich in der Anrede oft nur des Titels: Durchlauchtiger, oder nach Verhältnis: Hochgeborener Fürst; im Texte sagt man dann: Eure Fürstliche Gnaden, und in der Unterschrift nach Verhältnis: Unterthäniger oder Gehorsamster.

An einen Grafen.

Anrede oder Ueberschrift: Hochgeborener Graf, Gnädigster Graf und Herr! Im verbindenden Texte: Eure Gräfliche (Hochgräfliche) Gnaden oder auch Hochdieselben.
Unterschrift: Gehorsamster
Adresse: An Seine Hochgräfliche (Gräfliche) Gnaden, oder gewöhnlicher: An Seine Hochgeboren, den Herrn Grafen N. N. Ebenso schreibt man an die Freiherrn, welche eine Standesherrschaft besitzen oder aus altem Geschlechte sind, nur daß man statt Graf sagen muß: Freiherr, und Hochfreiherrlich statt Hochgräflich.
Die früheren reichsunmittelbaren Grafen erhalten in der Anrede: Erlauchtigster Graf, Gnädigster Graf und Herr
Im verbindenden Texte: Euer Erlaucht oder Hochdieselben.
Unterschrift: Unterthänigster.
Adresse: An Seine Durchlaucht, den regierenden Grafen von N. N.

An einen Freiherrn oder Baron ohne Standesherrschaft.

Anrede oder Ueberschrift: Hochgeborener Freiherr (Baron)[,] Gnädiger Herr!
Im verbindenden Texte: Euer Hochgeboren, oder Hochdieselben.
Unterschrift: Gehorsamster.
Adresse: An Seine Hochgeboren den Herrn Freiherrn (Baron) N. N.

An gewöhnliche Adelige.

Anrede oder Ueberschrift: Hochwohlgeborener, hochgeehrtester Herr! oder, wenn der Absender irgendwie von dem Empfänger abhängt: Gnädiger Herr!
Im verbindenden Texte: Euer Hochwohlgeboren, oder Hochdieselben.
Unterschrift: Gehorsamster.
Adresse: An Seine Hochwohlgeboren den Herrn von N. auf N.; auf N. schreibt man, wenn der Empfänger auf seinem Gute, zu N. schreibt man, wenn er irgend wo anders wohnt.
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Titulatur durch die Stellung der Adressaten entsprechend geändert werden muß.

 

II. Titulaturen nach Stand und Würden.

a) Weltliche.

Der Titel Excellenz ist eine Auszeichnung für hohe Staatsbeamte im Civil- und Militärdienst, z.B. Minister, Feldmarschälle, Feldzeugmeister, Generale, Generalleutenants, in einzelnen Fällen auch Gesandte, und ist dann die Anrede oder Ueberschrift: Excellenz, Hochgeborener Herr, Hochgebietender Herr (Geheimer) Staatsminister!
Im verbindenden Texte: Eure Excellenz oder Hochdieselben.
Unterschrift: Gehorsamster oder Unterthänigster.
Adresse: Sr. Excellenz, dem Königlichen (Preußischen, Sächsischen etc.), oder: An Se. Excellenz, den Königl. ….. Staatsminister (Minister des Kultus, Justizminister, Minister des Innern, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Kriegsminister) N. N., oder N. v. N., Ritter hoher Orden etc., zu …..
Hierbei ist der Geburtsrang des Adressaten zu berücksichtigen und würde man bei den Fürsten also: Durchlauchtigster, und An Se. Durchlaucht schreiben; bei den Grafen, Freiherren und Edelleuten bleibt Hochgeborener mit Excellenz verbunden.
Auf den Excellenztitel machen auch Grafen, welche Güter besitzen, Anspruch. Ferner erhalten denselben die hohen Staatsdiener an kleineren deutschen Höfen, z. B. Oberhofmarschall etc.
Allen Frauen, deren Männer obengenannte hohe Staatsämter und Würden bekleiden, gebührt Excellenz.
Hochgebietender Herr erhalten außer den Staatsministern u. s. w. auch General-Majors, Präsidenten oder Chefs von Landes-Kollegien und Regiments-Inhaber, jedoch eigentlich nur von Untergebenen.
Hochwohlgeboren erhalten alle höheren Staatsdiener, die nicht das Prädikat Excellenz haben, oder mit dem beigefügten Hochgebietender, z. B. in der
Anrede: Hochgebietender Herr General-Major! Hochwohlgeborner Herr!
Im verbindenden Texte: Eure Hochwohlgeboren, oder Hochdieselben.
Unterschrift: Gehorsamster …..
Adresse: Sr. Hochwohlgeboren dem Königl. General-Major N. N., Ritter hoher Orden, zu …..
Hochwohlgeboren wird den Adeligen, Räthen der höheren Kollegien (Reichs- und Oberlandesgerichtsräthen, Obertribunalsräthen, Justizräthen, Oberfinanzräthen; dann den Titularräthen mit dem Prädikat »Geheimer«, den General-Aerzten bis zu den Assistenz-Aerzten, General-Auditeurs und Intendanten), Ober-Bürgermeistern, General-Postmeistern, Ober-Postamts-Direktoren, Hofräthen, Offizieren, und den höchsten bis zu den Unter-Leutnants herunter, und Personen von niederem Adel beigelegt, z. B.
Ueberschrift: Hochgeborener Herr!
Im verbindenen Texte: Euer Hochwohlgeboren, oder Hochdieselben.
Unterschrift: Gehorsamster.
Adresse: An den Kaiserlichen Regierungsrath Herrn N. N., Hochwohlgeboren, zu …..
Rektoren von Universitäten erhalten in der Briefanrede: Magnificenz, Hochwürdiger, Hochgeehrtester Herr Rektor und Professor.
Im verbindenen Texte: Eure Magnificenz, oder Ew. Hochwürden.
Unterschrift: Ganz ergebenster, oder Gehorsamster.
Adresse: Sr. Magnificenz dem Herrn Rektor der Universität und Professor Dr. phil. Herrn N. N. zu …..
Wohlgeboren, Hochgeehrtester Herr (Professor, Doktor etc.) schreibt man an alle Direktoren, Ober-Inspektoren, Bürgermeister, angesehenen Kaufleute, Fabrikherren, Banquiers, Sekretäre, Registratoren, Koncipisten, Kalkulatoren, Inspektoren, Kanzlisten, Kontrolleure, wenn dieselben nicht den Adel oder Titel haben, die eine andere Titulatur erfordern, z. B. Freiherrn, Baron, Finanzrath, Kammerrath u. s. w.
Im verbindenden Text oder im Briefe braucht man das einfache Sie oder: Ew. Wohlgeboren, und in der Unterschrift: Ew. Wohlgeboren ganz ergebenster oder ergebenster N. N.
Die Adresse ist: An den Herrn Direktor N. N., Wohlgeboren, zu …..
Ueberhaupt schreibt man jetzt Wohlgeboren, wenn man diese Bezeichnung nicht weglassen will, an jeden gebildeten, angesehenen Mann, er sei nun Gelehrter, Künstler, Kaufmann oder sonst ein geachteter Bürger und ist die Anrede: Geehrter Herr, oder Sehr geehrter Herr, oder Hochgeehrter Herr die am meisten gebräuchliche.

b) Geistliche Aemter und Würden.

An den Papst.

Ueberschrift: Heiliger Vater.
Im verbindenden Texte: Eure Heiligkeit.
Unterschrift: Ehrfurchtsvoll gehorsamster Sohn.
Adresse: Sr. Heiligkeit …..

An einen Kardinal, wenn er Fürst ist.

Ueberschrift: Hochwürdigster Kardinal, Durchlauchtigster Fürst und Herr!
Im verbindenden Texte: Eure Hochfürstliche Eminenz.
Unterschrift: Gehorsamster.
Adresse: An den Hochwürdigsten und Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn N. N., Kardinal zu …..

An einen Kardinal, der kein Fürst ist.

Ueberschrift: Hochwürdigster Kardinal, Gnädigster Herr!
Im verbindenden Texte: Eure Eminenz.
Unterschrift: Gehorsamster.
Adresse: An den Hochwürdigsten Herrn N. N., Kardinal der Heiligen Römischen Kirche zu N.

An einen Erzbischof (Bischof), der ein Fürst, Fürst-Bischof ist.

Ueberschrift: Hochwürdigster, Durchlauchtigster Fürst. Erzbischof (Fürst-Bischof.)
Im verbindenden Texte: Eure Hochfürstliche Durchlaucht (oder auch nur: Eure Durchlaucht).
Unterschrift: Gehorsamster.
Anrede: Wird nach den vorher angegebenen gebildet, nur muß man hier wieder daran denken, daß der geistliche dem Geburtsrang voransteht.
Wenn die Erzbischöfe und Bischöfe nur vermöge ihrer Würde den Fürstentitel haben, so lautet die Ueberschrift: Hochwürdigster, Hochgeborner Fürst-Bischof, und im verbindenden Texte schreibt man: Eure Hochfürstliche Gnaden.

An einen Erzbischof (Bischof), wenn er kein Fürst ist, auch nicht die fürstliche Weihe bekleidet.

Ueberschrift: Hochwürdigster, Hochgeborner Erzbischof (Bischof).
Im verbindenden Texte: Eure Erzbischöfliche (Bischöfliche) Gnaden.
Unterschrift: Gehorsamster.

An einen Titular- oder Weihbischof.

Ueberschrift: Hochwürdigster, Hochgeborner Bischof.
Im verbindenden Texte: Eure Bischöfliche Gnaden, oder auch nur: Eure Hochwürden.

An Prälaten, Aebte, Groß-Priore, Land-Komture, Pröbste etc., wenn sie Fürsten sind.

Ueberschrift: Hochwürdigster, Durchlauchtigster Prälat etc.
Im verbindenden Texte: Eure Durchlaucht.
Unterschrift: Gehorsamster.
Wir geben den eben erst angeführten Personen, wenn sie keine Fürsten sind, sowie Domherren, Ordens-Generalen, General-Superintendenten, Ober-Hofpredigern, Konsistorial-Räthen lieber den Titel: Hochwürdigster, und wenn sie gräflichen oder freiherrlichen Standes sind, setzt man noch Hochgeborner Graf (Freiherr) hinzu, während man bei minder Adeligen oder Bürgerlichen Hochwohlgeborener anfügt
Im verbindenden Texte schreibt man: Eure Hochgeboren, oder Eure Hochwohlgeboren, bei Bürgerlichen aber nur Eure Hochwürden. Die Prediger (Pastöre), wenn sie nicht Doktoren der Theologie sind, erhalten den Titel: Hochehrwürdiger, Wohlehrwürdiger, und im verbindenden Texte: Eure Hochehrwürden, Eure Wohlehrwürden, in der Adresse: Sr. Hochehrwürden, dem Herrn Prediger (Pastor, Pfarrer, Kaplan), N. in N., Kandidaten der Theologie und geistlichen Seminaristen, weil sie noch nicht zu dem geistlichen Stande geweiht sind, erhalten das gewöhnliche Wohlgeboren, im Texte: Ew. Wohlgeboren und in der Adresse: An den Herrn Kandidaten N., Wohlgeboren in N.
Ordensbrüder, Religiosen, legen die vermöge ihrer Geburt ihnen zukommenden Titel, als unvereinbarlich mit ihrem Gelübde ab. Patriarchen werden den Bischöfen gleich betitelt. Archimandriten, Popen etc. werden der römisch-katholischen Geistlichkeit gleich betitelt. Die Kantoren, Küster, Kirchenvorstände werden hinsichtlich der Titulatur als zum weltlichen Stande gehörig betrachtet.

 

III. Titulatur der Frauen.

Obschon die Titulatur der Frauen gleich der Männer in weltliche und geistliche zerfällt, so gebraucht man bei den weltlichen Titulaturen der Frauen nur den Geburtsrang, und soll man denselben nie den Würden-Titel der Männer beifügen, obgleich dieses sehr häufig geschieht. Jedenfalls klingt: Hochgeborne Frau Hauptmann oder Leutnant pp. recht lächerlich, und thut man am besten, wenn man bei Anreden und Aufschriften nach Frau keinen Titel hinzufügt. Man schreibt z. B. nur Wohlgeboren, Hochgeehrteste Frau.
Bei der Titulatur der geistlichen Frauen ist ebensowohl auf deren Geburtsrang zu achten, wie bei den Männern.

a) Weltliche Titulatur.

An eine Kaiserin oder Königin.

Anrede oder Ueberschrift: Allerdurchlauchtigste Großmächtigste Kaiserin (Königin), Allergnädigste Frau!
Im verbindenden Texte: Eure Kaiserliche (Königliche) Majestät; auch nur: Eure Majestät und zur Abwechselung: Allerhöchstdieselben.
Unterschrift: Allerunterthänigster, oder Allerunterthänigst gehorsamster.
Adresse: Ihrer Kaiserlichen (Königlichen) Majestät, der Großmächtigsten Kaiserin (Königin) und Frau Frau N. N. von N. zu N.

An eine Kronprinzessin, oder Kaiserliche und Königliche Prinzessin, Erzherzogin, Großherzogin, Großfürstin.

Anrede oder Ueberschrift: Durchlauchtigste Kronprinzessin (Prinzessin, Erzherzogin etc.)
Im verbindenden Texte: Eure Kaiserliche (Königliche) Hoheit, zur Abwechslung: Hochdieselben.
Unterschrift: Unterthänigster.
Adresse: Ihrer Kaiserlichen (Königlichen) Hoheit, der Durchlauchtigsten Kronprinzessin (Prinzessin u. s. w.) N. N. von N. zu N.

An eine regierende souveraine Herzogin oder Fürstin.

Anrede oder Ueberschrift: Durchlauchtigste Herzogin (Fürstin u. s. w.), Gnädigste Fürstin und Frau.
Im verbindenden Texte: Eure Hoheit (Durchlaucht) oder Höchstdieselben.
Unterschrift: Unterthänigst gehorsamster.
Adresse: Ihrer Hoheit (Durchlaucht) der Herzogin (Fürstin) von N. N.

An eine Gräfin oder gräfliches Fräulein.

Anrede oder Ueberschrift: Hochgeborne Gräfin, Gnädige Frau (Gnädiges Fräulein).
Im verbindenden Texte: Euer Gnaden, oder Hochdieselben. (Wenn dem Gemahl der Titel Excellenz gebührt, so ist auch dieser mit zu gebrauchen.)
Unterschrift: Gehorsamster, oder Ganz ergebenst.
Adresse: Ihrer Hochgeboren der Frau Gräfin von N. geborene von N. (bei einem gräflichen Fräulein ist die Adresse nur: Ihrer Hochgeboren der Gräfin von N.).

An eine Freiin (Baronin) oder ein adeliges Fräulein.

Anrede oder Ueberschrift: Hochwohlgeborene Freiin (Baronin), Gnädige Frau (Gnädiges Fräulein).
Im verbindenden Texte: Euer Hochwohlgeboren und Hochdieselben.
Unterschrift: Gehorsamster.
Adresse: Ihrer Hochwohlgeboren der Frau Freiin (Baronin) N. Frauen vom Bürgerstande erhalten den Titel ihrer Eheherren.

b) Geistliche Titulatur.

An eine Aebtissin.

Anrede oder Ueberschrift: Hochwürdigste und Hochgeborne Aebtissin, Gnädige Frau!
Im verbindenden Texte: Eure Hochwürden, Eure Gnaden.
Unterschrift: Gehorsamster.
Adresse: Ihrer Hochwürden der Frau Aebtissin pp.

An eine Oberin oder Priorin eines Klosters.

Ueberschrift: Hochwürdige Frau!
Im verbindenden Texte: Eure Hochwürden.
Unterschrift: Ergebenster.
Adresse: Ihrer Hochwürden.

An ein Stiftsfräulein oder eine Nonne von Adel.

Anrede oder Ueberschrift: Hochwürdiges, Hochwohlgebornes Fräulein!
Im verbindenden Texte: Eure Hochehrwürden.
Unterschrift: Gehorsamst.
Adresse: Ihrer Hochwürden dem Stiftsfräulein von N.

 

IV. Titulaturen der Behörden.

a) Weltliche Behörden.

Die Staatsbehörden werden je nach dem Range des Staates titulirt: Kaiserlich, Königlich, Großherzoglich, Herzoglich, Fürstlich mit der Bezeichnung: Hochwohllöblich, Wohllöblich, Hochpreislich.
In Bayern heißt es gesetzlich ganz einfach: An die Königliche Regierung zu N., während in Sachsen die Staatsregierung und die Ministerien, sowie in Preußen der Staatsrath, das Staatsministerium und das Geheime Obertribunal das Prädikat: Hoch oder Hohes erhalten, z. B.: An ein Königliches Hohes Ministerium des Innern etc. Die Provinzialbehörden werden mit Hochlöblich titulirt.
Im verbindenden Texte: Hochdasselbe und als Unterschrift: Ganz ergebenst.

b) Geistliche Behörden.

An ein Domkapitel.

Ueberschrift oder Anrede: Hochwürdigstes Domkapitel.
Im verbindenden Texte: Das Hochwürdigste Domkapitel oder Hochdasselbe.
Unterschrift: Des Hochwürdigsten Domkapitel gehorsamster Diener.
Adresse: An das Hochwürdigste Domkapitel zum heiligen Johannes zu Breslau.
An bischöfliche General-Vicariate adressirt man gleichfalls wie vorstehend, z. B.: An das Hochwürdigste Erzbischöfliche General-Vicariat zu Köln. – An das Hochwürdigste Apostolische Vicariat zu Dresden. – Ebenso an Ordinariate, z. B.: An das Hochwürdigste Erzbischöfliche Ordinariat zu Freiburg i. Br. etc.

An einen Universitätssenat.

Ueberschrift oder Anrede: Magnifice, Hochwohlgeborne und Hochgelahrte Herren. Hochlöblicher Senat!
Im verbindenden Texte: Hochlöblicher Senat, oder Hochderselbe.
Unterschrift: Eines Hochlöblichen Senats gehorsamster Diener.
Adresse: An den Hochlöblichen Senat der Universität zu Leipzig.

Obermayer

Konfession: jüdisch

Adelstitel: nicht vorhanden (beantragte Erhebung in den bayerischen Adel 1869 abgelehnt, Führung des Adelsprädikats in Österreich aber nicht beanstandet)

Carl (von) Obermayer (1811–1898) war Bankier und US-amerikanischer Konsul in Augsburg, Präsident der dortigen Israelitischen Kultusgemeinde (bis 1867) und bayerischer Oberst der Landwehr (für einen Juden damals ein außergewöhnlich hoher Rang!), Regimentskommandant und bedeutender Militärschriftsteller sowie zusammen mit seiner Schwester Besitzer des Ritterguts Erolzheim (bei Biberach) in Württemberg. Er erhielt, wie für Personen seiner Stellung üblich, verschiedene bayerische und ausländische Verdienstorden, so auch 1869 das Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Krone, mit dem (nur) im Fall württembergischer Staatsbürger der persönliche Adel verbunden war. Obermayer beantragte daraufhin in Bayern unter Verweis auf den Ordenstitel zunächst, sich des Adels bedienen zu dürfen, und weitete dann sein Gesuch aus, indem er darum bat, in den einfachen bayerischen Erbadel erhoben zu werden. Der König lehnte das Gesuch ab, wobei wohl Obermayers zerrüttete Ehe eine entscheidende Rolle spielte. Darüber hinaus wirkte sich vielleicht ungünstig aus, dass Obermayer bereits Vorbereitungen traf, um seine geschäftlichen und sonstigen Tätigkeiten in Augsburg abzuwickeln und nach Wien zu übersiedeln. Dort war er bis zu seinem Tod u.a. in prodeutschen Vereinen aktiv, begraben ließ er sich aber in Augsburg(-Kriegshaber). In Österreich führte Obermayer drei Jahrzehnte lang unbeanstandet das »von« in seinem Namen, das auch auf seinem Grabstein erscheint.
 
Obermayer hatte auch mehrere verwandtschaftliche Beziehungen zu geadelten Familien jüdischen Glaubens bzw. jüdischer Herkunft. Seine Schwester Henriette war die Frau des durch Österreich baronisierten Bankiers Simon (seit 1867 Freiherr von) Oppenheim (1803–1880) in Köln. Seine Frau Emma geb. Goldstein (ca. 1815–1865) war mütterlicherseits eine Enkelin des bekannten Wiener Industriellen Isaak Löw Hofmann (seit 1835 von Hofmannsthal) (1759–1849). Und seine zweite Tochter Emilie (geb. 1838) heiratete den italienischen Diplomaten Oscar Ritter (bzw. Freiherr bzw. Graf) Hierschel von Minerbi.

Literatur: Franz Josef Merkl, Der Augsburger jüdische Bankier Carl von Obermayer (1811–1889) als Militärreformer, in: Peter Fassl (Hg.), Geschichte und Kultur der Juden in Schwaben III. Zwischen Nähe, Distanz und Fremdheit, Augsburg 2007, S. 147–199, bsds. S. 187–191 (Obermayers Grabstein ist auf dem vorderen Umschlag des Buchs abgebildet); Georg Gaugusch, Adelige im Verzeichnis der Verstorbenen in Wien ab 1885 [Fortsetzungsreihe], in: Adler. Zeitschrift für Genealogie und Heraldik, diverse Jgg., hier Bd. 24 (2007/08), S. 22–24 mit Anm. 224

Bleichröder

Konfession: jüdisch, evangelisch

Adelstitel: 1872 preußischer Adelsstand für Gerson (von) Bleichröder (1822–1893), Bankier, Geheimer Kommerzienrat und britischer Generalkonsul in Berlin, Besitzer des Guts Gütergotz (bei Teltow)

Die Kinder des prominenten Privatbankiers konvertierten schon zu seinen Lebzeiten.

Literatur: Adelslexikon, Bd. 1 (1972) (= Genealogisches Handbuch des Adels, Bd. 53), S. 429; Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Briefadeligen Häuser, Bd. 11 (1917), S. 79f.; Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser, T. B, Bd. 25 (1933), S. 38f.; Genealogisches Handbuch des Adels, Bd. 20 (1959), S. 42–44; Detlev Schwennicke, Europäische Stammtafeln, Neue Folge, Bd. 21: Brandenburg und Preußen, Frankfurt/M. 2002, Tafel 20; Drewes, Jüdischer Adel, 2013, S. 210–212 und öfters — Über Gerson von Bleichröder siehe Neue Deutsche Biographie, Bd. 2 (1959), S. 299 (auch online verfügbar); Fritz Stern, Gold und Eisen. Bismarck und sein Bankier Bleichröder, Frankfurt/M. 1978

Internetressource: Artikel »Gerson Bleichröder« in der deutschsprachigen Wikipedia